Datenbestände in Unternehmen wachsen und wachsen. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen wie auch neue Ggeschäftsmodelle
(z.B. auf der Basis von Big-Data-Konzepten oder die Sammlung von KI-Trainingsdaten) unterstützen die Notwendigkeit
für umfangreiche Bevorratung von Daten. Auf der anderen Seite hat die DSGVO klare regeln für die Nutzung und
Speicherung von personenbezogenen Daten vorgegeben. Werkzeuge für die Analyse unterschiedlicher und großer Datenbestände
sind ein wichtiges Hilfsmittel, um die betriebliche Datenhaltung zu überwachen.
Bei der Beurteilung von rechnungslegungsrelevanten bzw. der für für die Besteuerung relevanten Daten sind aufgrund
des Umfangs der Datenbestände effiziente Verfahren notwendig, um im Zweifelsfall die "Nadel im Heuhafen" zu finden.
Die Finanbehörden habe mit der Entscheidung bei Datenanalysen die
Software
Caseware IDEA
(im Folgenden "IDEA") der Gesellschaft
Caseware
einzusetzen das diesbezügliche Interesse bei allen Beteiligten, insbessondere auch Steuerberatern und Mitarbeiter von
Steuerabteilungen in Unternehmen, geweckt.
Unterstützung, Maßnahmen
- Beratung hinsichtlich Einsatz und Leistungsfähigkeit von IDEA,
- Schulungen zum Einsatz von IDEA,
- Unterstützung bei der Datenauswahl und Definition von Datenbeständen,
- Abstimmung mit Ansprechpartnern und Dienstleistern für die Datenbereitstellung,
- Konvertierung und Aufbereitung für den Datenimport,
- Unterstützung der Ausarbeitung und Definition von IDEA-Abfragen und -Scripten (IDEA-Script, Python etc.),
- Aufbereitung und Präsentation von IDEA-Analyseergebnissen
Ergebnis
- Schulungsunterlagen, Wissenvermittlung und Erfahrungsaustausch
- Scripte und automatisierte Prüfungsabläufe
- Analyseergebnisse